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18. August 2022

Ein kurzer Kommentar zur systematischen Korruption im Kapitalismus

So skandalös der Fall der RBB-Intendantin Schlesinger auch sein mag, lenkt doch die Berichterstattung darüber von einer tiefer liegenden, viel schwerer wiegenden Problematik ab. Die Rede ist von der systematischen Korruption einkommensstarker Gemeinwohlverpflichteter, die ein Merkmal aller Währungsräume mit positiven Zinsen ist, die wesentlichen Anteil am Phänomen der Stabilität des Systems bzw. Starrheit der Verhältnisse hat und die Hauptursache für die tendenziell abnehmende vertikale Mobilität in der Einkommens- und Vermögenspyramide ist: Positive Zinsen in allen Formen, also Geld-, Miet- und Pachtzinsen[+], Lizenz-, Leih- und Nutzungsgebühren im Allgemeinen, erhalten nur diejenigen, die über so viel Eigentum[+] verfügen, dass sie Verfügungsrechte[+] am Teil dieses Eigentums[+] der ihren Nutzungs- und Eigenbedarf übersteigt, an Kreditnehmer, Mieter, Pächter, Lizenz- und Leihnehmer im Allgemeinen verkaufen können. Wem es also gelingt, den Eigenbedarf übersteigendes Eigentum[+] zu erwerben – und das gelingt eben umso leichter, je höher das Einkommen ist – dem garantiert das System und der Nutzungsbedarf der minderbemittelten Darlehens-, Miet- und sonstigen Schuldner leistungslose Einkommen, vgl. zum Kontrahierungszwang der Leihnehmer im Kapitalismus. Die Unterstellung lautet also, dass insbesondere Reiche und in zunehmendem Maße die Bezieher hoher Einkommen den Zinsmechanismus vor seiner Aufdeckung schützen, Begriff der Latenz.

Mich interessieren nun aber nicht alle Bezieher hoher Einkommen, sondern nur diejenigen, die ihrer Funktion im System des Staates und ihres Diensteides wegen dem Allgemeinwohl zu dienen haben, vgl. die Eidesformel nach BBG Art. 64 und Gemeinwohlverpflichtung, also Angehörige von Exekutive, Legislative, Judikative, ö.r. Medien und der staatlichen Banken[+] inkl. der nationalen Notenbanken und der Zentralbank[+]. Zur "Dienstleistungspflicht" gehört:

Beamtinnen und Beamte haben ihre Arbeitskraft[+] in den Dienst des Staates zu stellen. So haben sie sich mit „voller Hingabe“ ihrem Beruf zu widmen und ihr Amt uneigennützig nach bestem Wissen auszuführen.

Wenn man sich nun bewusst macht, dass der Kapitalismus[+], also das Zinsnehmen, von einem logischen Standpunkt aus betrachtet in regelmäßigen Abständen und mit mathematischer Gewissheit immer in eine terminale (Akkumulations[+]-) Krise geraten muss, vgl. Eintrag vom 12.03.2020, derzufolge die Armen nicht mehr ärmer werden können, ohne dass ihre Menschenwürde verletzt würde, dann wird klar, dass der Zinsmechanismus die quasi verbeamteten Bezieher hoher Einkommen und Eigentümer[+] großer Vermögen in einen Konflikt mit ihrer Gemeinwohlverpflichtung setzt. Das Geringste, das die Betroffenen dann tun können und von einem moralischen Standpunkt aus sogar tun müssen, ist ihre Befangenheit zu offenbaren, denn nur so können sie den Vorwurf der bewussten Täuschung der Öffentlichkeit entkräften.

Nun sind hinsichtlich der Aufklärungspflichten über die Funktionsweise des Gesamtsystems Regierende, Parlamentarier, Richter, Staatsanwälte, KfW[+]-, Noten- und Zentralbanker[+] und ö.r. Medienschaffende hinsichtlich der Aufklärungspflichten nicht alle in der gleichen Situation. Eine Aufklärungspflicht nach § 26 Medienstaatsvertrag obliegt nur den ö.r. Medien:

§ 26 Auftrag

  1. Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
  2. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
  3. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten arbeiten zur Erfüllung ihres Auftrages zusammen; die Zusammenarbeit regeln sie in öffentlich-rechtlichen Verträgen.
  4. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise[+] der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7. Juni 2016, S. 47) auch betraut, soweit sie zur Erfüllung ihres Auftrags gemäß Absatz 1 bei der Herstellung und Verbreitung von Angeboten im Sinne des § 27 zusammenarbeiten. Die Betrauung gilt insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards, Programmrechteerwerb, Programmaustausch, Verbreitung und Weiterverbreitung von Angeboten, Beschaffungswesen, Sendernetzbetrieb, informationstechnische und sonstige Infrastrukturen, Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen, Beitragsservice und allgemeine Verwaltung. Von der Betrauung nicht umfasst sind kommerzielle Tätigkeiten nach § 40 Abs. 1 Satz 2.

Warum die Aufklärung in der terminalen Krise des Kapitalismus[+] notwendig ist, begründe ich hier. Lesen Sie sich die Querverweise im Sammelartikel über die Rolle der ö.r. Medien durch, um zu erkennen, dass die von mir kontaktierten ö.r. Medienschaffenden sich offenbar systematisch weigern, ihren Aufklärungspflichten nach zu kommen.

Was kann man tun?

Die Antwort ist schnell gegeben. Vermögende und Einkommensstarke müssen sich ihrer sozialen Verantwortung und ihrer systematischen Befangenheit bewusst werden und den Opfern des Kapitalismus[+] reinen Wein einschenken. Man darf die Menschen nicht in dem Irrglauben lassen, dass Negativzinsen schlecht für die Gesellschaft seien. Insbesondere die von Frank Plasberg geteilte Feststellung, dass die Deutschen Negativzinsen emotional nicht verkraften könnten, muss Anlass zur gründlichen Aufklärung geben!

Deutsche können Negativzinsen emotional nicht verkraften.

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Tim Deutschmann

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