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14. Juli 2021

Ein Gesetz für drastisch fallende Immobilienpreise und Mieten und gegen weitere Flächenversiegelung

Vor genau 233 Jahren, am 14. Juli 1789 ereignete sich der Sturm auf die Bastille. Das Volk hatte seine Angst[+] überwunden und stürmte die Schutzbastionen seiner Ausbeuter. Heute läuft dieser Sturm auf die geistigen Schutzbastionen des Kapitalismus[+] anders ab, zivilisierter. Auf Meta habe ich in einer Diskussiongruppe der Grünen folgenden Gesetzesvorschlag unterbreitet, doch dieser will gut eingeleitet werden.

Der Problemkomplex

Der Komplex von Problemen, den das Gesetz adressiert, lässt sich hinreichend mit drei Problemen abstecken:

Zunächst will ich alle drei Kernprobleme etwas genauer benennen und beginne mit dem Bauen.

Sinnbild für die Situation auf dem Miet- und Wohnimmobilienmarkt.

Der Atem des Kapitals, der Klimawandel und die Flächenversiegelung

Die Menschen geben der Wirtschaft die Schuld an den sozialen und ökologischen Zuständen der Welt. Doch die Realwirtschaft ist nicht per se das Problem, denn die Realwirtschaft dient letztlich der realen Versorgung der Menschen, Unterscheidung von Real und Finanz- und Leihwirtschaft hier. Das Problem ist das Wachstum[+], denn damit ist das Wachstum[+] des geltenden Toten[+] (das Eigentum[+], das Kapital) gemeint. Die Schöpfung ist die Quelle alles Lebendigen, die Fähigkeit des Lebendigen zu Stoffwechsel[+], Selbsterhalt und Reproduktion.

Die Wachstumsrate[+] des geltenden Toten[+] ist der Zins. Der Zinsmechanismus macht das geltende Tote[+] zu einem Geschwür an der Schöpfung, das der kapitalistische Mensch hegt und pflegt. Wie Krebsgeschwüre auch, hat das Kapital einen eigenen Stoffwechsel[+] entwickelt, erhält und reproduziert sich. Sein Atem, das CO$_2$, verändert den Strahlungshaushalt der Erde, erwärmt Luft, Land und Wasser, lässt die Luft mehr Wasserdampf aufnehmen und reichert die Ozeane CO$_2$ an (Versauerung der Meere).

Durch die Erwärmung der polaren Luftmassen verringern sich die Temperaturgradienten zwischen den Polen und dem Äquator, so dass sich die planetare Zirkulation verlangsamt. Das Ergebnis ist, dass sich die "feuchtschwangere Luft" in monsunartigen Regenfällen lokal entlädt. Doch versiegelte Flächen und begradigte Flüsse können diese Wassermassen nicht aufnehmen, so dass es zu verheerenden Überschwemmungen kommen muss. Durch Betonbauten werden Flächen versiegelt (Umweltbundesamt zur Bodenversiegelung).

Das Bauen trägt gleich in zweifacher Hinsicht zum Problem bei (Artikel in der FR): Beim Brennen des Kalkes wird CO$_2$ freigesetzt, mehr als beim Abbinden des Zements wieder aufgenommen wird.

„Die Produktion von Zement verursacht etwa fünf Prozent des CO$_2$-Ausstoßes aller Industrie- und Verbrennungsprozesse weltweit.”
Quelle: SPON.

Das CO$_2$ in der Atmosphäre bewirkt zusammen mit der Strahlung die Erderwärmung. Wärmere Luft kann mehr Wasser aufnehmen, die sich dann, weil die sich planetare Zirkulation aufgrund des veringerten Temperaturunterschieds zwischen dem Äquator und den Polen verlangsamt hat, lokal entlädt. Ausgetrocknete und versiegelte Böden können nicht mehr so viel Wasser aufnehmen, so dass es zu Überschwemmungen kommen muss. Daher darf in Zukunft infolge des Bauens kein CO$_2$ mehr emittiert werden, und es darf nicht zu weiteren Flächenversiegelungen[+] kommen.

Das Problem mit den Miet- und Immobilienpreisen

Das andere, im folgenden Gesetzesvorschlag adressierte, für die Betroffenen regelrecht quälende und drangsalierende Problem ist die Situation auf den Märkten für Immobilien und Mietwohnen. Die Immobilienpreise sind infolge der niedrigen Zinsen regelrecht explodiert, die Baustoffpreise steigen wegen der hohen Nachfrage. Die Leute können sich das Eigenheim immer schlechter leisten, wenn sie nicht kreditwürdig sind. Zusätzlich zieht es die Menschen vom Land in die Städte, weil sie dort besser bezahlte Arbeit[+] und bessere Infrastruktur vorfinden, so dass in den Städten die Mieten immer weiter ansteigen. Miethaie und Spekulanten wittern im Vermietungsgeschäft Profite, reiche Geldvermögende wollen sich mit Mietzinsen[+] die Rente absichern und die Mieter für ihren Lebensunterhalt aufkommen lassen.

Wir haben jetzt schon eine Immobilienpreisblase. Die Immobilienpreise müssen runter. Die jetztigen Preise sind so hoch, dass sich Menschen, die sich zum ersten Mal Wohneigentum leisten wollen, übermäßig verschulden müssten. Der jetzige Markt ist blasenträchtig und irre. Frühere Kaufpreise liegen niedriger als aktuelle.

Eine bequeme, aber unmoralische Vorgehensweise dafür, an Wohneigentum zu gelangen

Zunächst zeige ich einen alten Trick dafür auf, wie man günstig an Mieteigentum kommt. Dazu nutzt man das geistige Unvermögen oder die Abhängigkeit Anderer im Sinne des BGB § 138 aus. Damit kommt man durch, wenn es die Betroffenen nicht bemerken.

Vermietet der Eigentümer[+] fremdkapitalfinanzierten (also auf Kredit finanzierten) Wohnraum an Mieter, dann zahlen effektiv die Mieter mit dem Mietzins[+] den Kreditzins des Eigentümers[+] ab, den er für den Kredit zu zahlen hat. Der Eigentümer[+] hat als einzige "Leistung" - ähnlich wie ein Banker[+] übrigens - eine Vertragskonstruktion hervorgebracht, die auf der einen Seite Mietzinsen[+] von den Mietern einnimmt und auf der anderen Seite Kreditzinsen an den Leihkapitalgeber abführt. Liegt der Mietzins[+] insgesamt über dem Kreditzins des Eigentümers[+], dann ist der Gewinn an dieser Vertragskonstruktion die Zinsmarge[+], also die Differenz von Mietzinsen[+] und Kreditzinsen pm.

Grafik: Wie bei einer Geschäftsbank[+] die Zinsmarge[+] als Differenz zwischen dem Aktiv- und dem Passivgeschäft[+] entsteht. In der unmoralischen Vertragskonstruktion (oben im Text) ist der Eigentümer[+] der fremdkapitalfinanzierten Immobilie an der Stelle der Bank[+], der Kreditgeber ist der Sparer und die Mieter sind an der Stelle der Kreditnehmer.

Solange der Kredit nicht abbezahlt ist, ist also der Rest, der dem Eigentümer[+] bleibt, die Differenz zwischen eingenommenen Mietzinsen[+] und von ihm bezahlten Kreditzinsen, ähnlich wie die Zinsmarge[+] oder die Zinsspanne[+] einer Bank[+]. Nach der Abbezahlung des Kredites ist der Vermieter gegenüber der Bank[+] schuldenfreier Eigentümer[+] und von den Mietern Mietzinsen[+] kassieren, ohne dass er etwas davon an Andere, außer den Staat, abgeben müsste.

In dem im Folgenden dargelegten Gesetzesvorschlag unterbreite ich keine neue oder eine ähnlich Methode dafür, wie man Mieter noch dreister abzockt, als es ohnehin schon geschieht. Stattdessen will ich die Schaffung einer Möglichkeit[+] anregen, wie Mietwohnraum von Mietern mithilfe eines Negativzinskredites gekauft werden kann. Nach dem Kauf muss der Mieter den Mietzins[+], der zuvor Gewinn an der Vermietung war, nicht mehr an einen Eigentümer[+] abführen, weil er selbst Eigentümer[+] ist. Er kann daher den Anteil der Miete, der Mietzins[+] war, zur Tilgung des Negativzinskredites verwenden.

Die Zinsentwicklung und das Ausfallrisiko bei Krediten

Es gibt grundsätzliche Bedenken dabei, im kapitalistischen Sinn kreditunwürdigen Schuldnern den Zugang zu Immobilienkrediten zu gewähren. Stichworte sind dabei Budgetrestriktion[+], Bonitätsprüfung und Finanzmarktregulierung. Die Immobilienkrise 2007/08 ist bei positivem Zinsniveau[+] (2007: +5%, tradingeconomics.com) aufgrund eines fehlerhaften Gesetzes der Regierung Clinton entstanden. Auf das Inkrafttreten des Gesetzes hin haben sich Menschen mit niedrigen Einkommen verschuldet. Es entstand eine Blase. Die Zinsen stiegen an, die Schuldner gerieten in Zahlungsschwierigkeiten und die Blase platzte. Die faulen Kredite (Subprime-Krise) wurden von Lehman-Brothers und Goldman Sachs als Ramsch- oder sub-prime-bonds bis nach Europa vertickt. So entstand die Eurokrise.

Der Unterschied zu damals ist heute: Die Zinsen werden nur noch sinken. Es wird also nicht zu einem Ausfall von Krediten wie in der Weltfinanzkrise 2007/08 kommen. Seit etwa 2012 hat die EZB[+] damit begonnen, die Einlagefazilität[+] für die Geschäftsbanken[+] in den negativen Bereich abzusenken. Das weitere Absenken des Zinsniveaus[+] ist beschlossen und verkündet, siehe EZB-Pressemitteilungen.

Wer sich mit der Preisbildung[+] am Geldmarkt auskennt, d* weiß, dass infolge der angekündigten Umlaufsicherung[+] (der digitale €) Guthabennegativzinsen entstehen werden, die Geldvermögende dazu zwingen, Kreditverträge mit möglichst kleinerem Negativzins als der Guthabenzins abzuschließen, wenn sie weniger ihres Geldes verlieren wollen. Es findet also aufgrund des Vorzeichenwechsels von Plus nach Minus ein Paradigmenwechsel statt: es geht bei den Geldanlegern nicht mehr um eine Maximierung der Gewinne, z.B. durch Investition auf dem Mietimmobilienmarkt, in Vonovia oder Deutsche Wohnen, etc., sondern um die Minimierung der Verluste! Auf diese Weise entstehen Kredite mit negativem Zins (Video).

Entstehung von Krediten mit negativem Zins.

Wenn man sich dann noch bewusst macht, dass das Kreditausfallrisiko drastisch reduziert wird, wenn es nicht gar völlig verschwindet, weil ja Zinsen nicht mehr aus der Wirtschaft hinaus-, sondern hineingepumpt werden, dann werden auch die Haushalte mit kleinsten Einkommen kreditwürdig. Guthabennegativzinsen bewirken außerdem, dass nirgendwo mehr unbegrenzt Geld aufhäufen kann, weil es quasi gammelt, rottet und schimmelt, siehe mathematische Beschränkung von Geldvermögen infolge negativer Guthabenzinsen. Reiche Geldvermögende werden arme Mieter darum anbetteln, dass sie ihr Geld in Form eines Kredits für den Eigenheimkauf verwahren und für die Aufbewahrung des Geldes weniger Zins nehmen als die Bank[+].

Behauptung: Es wird niemals negative Kreditzinsen geben

Welche Hinweise und Indizien gibt es dafür, dass es zu negativen Kreditzinsen kommen wird?

Hier kann nur gesagt werden, dass die Tendenz in Richtung negativer (Kredit-) Zinsen geht, wie man z.B. am Geldzinsniveau erkennen kann, an den Renditen auf 10-jährige Staatsanleihen[+] und natürlich an den Ankündigungen des Rats der Gouverneure der EZB[+], die ja nicht nur ein Mandat zur Sicherstellung von Preisstabilität hat, sondern auch dafür, das emergente[+] Zinsniveau[+] im Leitzins[+] abzubilden und diesen entsprechend nachzuführen.

Die Situation ist in der gesamten, sogenannten "entwickelten" Welt ähnlich. Überall dort sind die Guthabenzinsen fast bei Null, Null oder schon negativ. Als Einlagezinsen (deposit interest rates) findet man in Norwegen -1 % in der Eurozone -0,5 %, in der Schweiz -0,4 %, in Japan, -0,15 % und in Schweden: -0,1 %, mit fallender Tendenz, Daten von tradingeconomics.com.

Der Gesetzesvorschlag

Hier zitiere ich nun den in der Diskussionsgruppe vorgetragenen Gesetzesvorschlag.

Ein Vorschlag von einem Sozialdemokraten, der auch den Grünen gefallen sollte!

Was ist von einer Ausweitung des Vorkaufsrechts bei Wohnraum zu halten?

Ich propagiere hier einen Gesetzesentwurf, der vorsieht, dass Mieter das Recht[+] bekommen, die Wohnung in der sie wohnen, zum letzten Kaufpreis kaufen zu dürfen. Dieses Recht[+] kann ihnen nur der Eigentümer[+] der Wohnung nehmen, indem er Eigenbedarf anmeldet und dann auch verbindlich wahrnimmt.

Hintergrund: durch das Absinken der Kreditzinsen auf und unter 0% Zins verschwindet (Pressemitteilungen EZB-Rat) die sogenannte Budgetrestriktion, die Kredithürde, die nur durch einen gewissen Eigenkapitalanteil überwunden werden kann. Menschen mit beliebigem Einkommen können daher fast beliebig hohe Kredite aufnehmen, wenn sie sie nur in ihrem Leben zurückzahlen können. Wer aber Miete zahlen kann, d* kann auch einen Kredit mit negativem Zins abbezahlen. Im selbstgenutzten Eigentum[+] zu wohnen ist in jedem Fall günstiger als mieten.

Was wären die Folgen für die Immobilienpreise und die Mieten?

Über 50% der Deutschen wohnt zur Miete. Deutschland ist im europäischen Vergleich ein Land mit niedrigster Wohneigentumsquote[+].

Infolge eines solchen Gesetzes werden sich die Immobilienpreise drastisch vermindern, weil ja das Angebot an Immobilien um den gesamten Bestand der Mietimmobilien erweitert wird. Gleichzeitig werden die Mieten drastisch sinken, weil die Hälfte der Bevölkerung, die zur Miete wohnt, nicht mehr Mietwohnraum nachfragt, sondern Eigentümer[+] wird.

Vorteil: Vermeidung von Flächenversiegelung[+]

Auch für die Umwelt hat dieses Gesetz Vorteile: Neubauten und mit ihr ein Voranschreiten der Flächenversiegelung[+] werden dadurch verhindert.

Es wird Mietwohnraum in selbstgenutztes Eigentum[+] umgewandelt, ohne dass dabei CO2 emittiert wird, wie es bei Neubauten der Fall ist.

Das von mir vorgeschlagene Gesetz wird also:

1. die Mieten drastisch senken

2. die Immobilienpreise drastisch senken

3. zusätzliche Flächenversiegelung[+] in der Bewältigung der Krise des Wohnens vermeiden

Herzliche Grüße und Glückauf!

Tim Deutschmann

Tiefere Begründung, Diskussion und Rechtfertigung

Es gab natürlich um den Vorschlag heftige Auseinandersetzungen. Ich habe der Natur der Sache gemäß das zuverlässige Talent entwickelt, in Diskussionsrunden Kapitalisten anzuziehen. Diese Menschen verteidigen mit allen, teils verleumderischen, jedenfalls hilflosen Tricks leidenschaftlich das Zinsnehmen, die kapitalistische Ideologie, wie z.B. die Unterwerfung unter die Machthabenden, das Hoffen auf Erlösung und natürlich das Eigentum[+] der Etablierten. Ich musste mich verteidigen:

[Ich:] Es steht Ihnen natürlich außerdem frei, die Vermieter in Schutz zu nehmen. Wollen Sie nicht lieber für die FDP, die AfD oder die Union schreiben? Was erwarten Sie denn von einem Sozialdemokraten? Dass er den Steigbügelhalter für das Kapital macht? Ich bitte Sie!

Im Zuge der Diskussion sind die verwendeten Begriffe hinterfragt worden. Ich fasse die sich daraus ergebenden Präzisierungen kurz zusammen.

Begriff des Mietzinses

Der Mietzins[+] ist definiert als der Gewinn aus der Vermietung. Ich habe in der BRD die Erfahrung gemacht, dass sich selbstnutzende Eigentümer[+] um ihren Wohnraum besser kümmern, als Mieter um die gemietete Wohnung. Ich bin Besitzer[+] einer Immobilie, wenn ich Mieter bin. Der Vermieter ist der Eigentümer[+], der Mieter ist der Besitzer[+]! Der Mieter zahlt jeden Monat die Miete an den Vermieter. Nach Abzug aller Kosten bleibt dem Vermieter aus diesem Geschäft der Gewinn übrig, nämlich der Mietzins[+]. Die Miete enthält die Kaltmiete, die Mietnebenkostenvorauszahlungen (Wasser, Heizung), Grundsteuern, Versicherungsgebühren und natürlich den Wartungs- und Instandhaltungaufwand inklusive Reparaturen an Substanz und Technik. Der Mietzins[+] ist der Gewinn, also der Anteil der Miete, der vor Steuern reiner Gewinn ist, also Miete nach Abzug aller Kosten und nicht-staatlichen Abgaben.

In meiner Definition der Zinsen beziehe mich auf die Werke Pierre-Joseph Proudhons[+], Georg Simmels[+] und Joseph Schumpeters[+]. Die Mietzins[+] ist der Betrag, um den die Mieteinnahmen die Kosten der Vermietung übersteigt. Ein Mietzins[+] von 0 % bedeutet nicht, dass keine Miete gezahlt wird. Es bedeutet nur, dass der Vermieter keinen Gewinn mit der Vermietung erzielt.

Das Prinzip positiver Zinsen in allen Formen, also Geldzinsen, Mietzinsen[+], Pachtzinsen[+] und so weiter ist das Wesentliche des Kapitalismus[+]. Alle Arten von (positiven) Zinsen sind leistungslose Einkommen. Es gibt Sparer, die so viel Geld haben, dass sie alleine von den Zinsen leben können, wenn die Guthabenzinsen entsprechend hoch sind. Doch Einkommen sollten aus Dienstleistungen oder dem Verkauf der Arbeitskraft[+] erzielt werden, nicht aus der Ausbeutung der Mieter oder anderer Leihnehmer.

Grundgesetzliches und Rechtliches zu den Privatautonomien von Mietern und Vermietern

Wir haben bereits ein Vorkaufsrecht. Es dürfte kein Problem sein, die politischen Mehrheiten für das von mir vorgeschlagene Gesetz zu beschaffen, denn über 50 % der Menschen wohnen bereits zu Miete mit steigender Tendenz, Quelle: destatis.de. Dabei ist natürlich zu fragen, warum in zunehmendem Maß Menschen für das Wohnen mehr bezahlen als Eigentümer[+] und trotzdem Wohnraum mieten. Die Erklärung dafür lautet, dass die Privatautonomie[+] der Mieter eingeschränkt ist. Sie sind existenziell dazu gezwungen Verträge einzugehen, die sie freiwillig nicht eingehen würden, vgl. Artikel über den Zins und das Gleichgewicht der Bestimmung.

Wir haben Artikel 14 und Artikel 15 Grundgesetz. Der Gesetzesvorschlag löst das Mieten-Problem, die Mondpreise bei den Wohnimmobilien und das Problem der Flächenversiegelung[+]. Es ist eine marktwirtschaftliche[+] Lösung, denn jemand, der die Wohnung nicht selbst nutzt, braucht sie also auch nicht für sich selbst, sondern nur zum Abkassieren ökonomisch Schlechtergestellter. Es ist also keine sozialistische[+] Lösung, sondern eine marktwirtschaftliche[+].

Mein Diskussionskontrahent entgegnet mir, dass ich mich nicht auf Artikel 15 berufen könne, weil eine Übertragung des Eigentums[+] von einer Privatperson auf eine andere Privatperson keine Vergesellschaftung sei. Der Staat kann jedoch sehr wohl unter Berufung auf Artikel 15 Grund und Boden der Vonovia oder der Deutsche Wohnen enteignen und die darauf befindlichen Wohnungen in Sozialwohnungen umwandeln.

Als Nächstes behauptet mein Kontrahent, dass ich mich auch nicht auf Artikel 14 berufen könne, denn das Eigentum[+] sei geschützt. Doch sind der Verfügung über Eigentum[+] selbstverständlich Grenzen gesetzt, die angesichts der obszönen Zustände weit überschritten sind.

Art. 14

(1) 1Das Eigentum[+] und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) 1Eigentum[+] verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg[+] vor den ordentlichen Gerichten offen.

Zur Bewältigung der sozialen und ökonomischen Schieflage werden nun schon die zukünftigen Generationen herangezogen, indem immer neue Schulden gemacht werden. Es ist eine groteske Situation entstanden. Die Staatsverschuldung beläuft sich auf ca. 2,3 Billionen €, während das sehr ungleich verteilte Geldvermögen die Marke von 7 Billionen € überschritten hat.

Verteilung der Vermögensarten auf die Dezilen der Bevölkerung.

Das Grundgesetz weist eine Priorisierung von Grundrechten auf. Ich bin der Auffassung, dass das Wohnen zu den besonders schutzwürdigen Interessen zählt. Eigentumsrechte[+] sind aus gutem Grund erst an späterer Stelle aufgeführt. Die aus Artikel 2 Absatz 1 abgeleitete Privatautonomie[+] der Mieter, speziell die Vertragsfreiheit, ist aufgrund ihrer Wohneigentumslosigkeit gegenüber der Privatautonomie[+] der Eigentümer[+] von Wohnraum eingeschränkt. Mieter unterliegen zwar nicht einem gesetzlichen Vertragsabschlusszwang, jedoch einem existenziellen, detaillierte Begründung hier. Diese Hilflosigkeit der Mieter ist der Grund dafür, dass die Mieten immer weiter steigen, denn sie können sich nicht einfach dazu entscheiden, den Mietvertrag nicht abzuschließen, ohne dann erhebliche Einschränkungen anderer Grundrechte hinnehmen zu müssen oder vom Sozialstaat abhängig zu werden.

Das Interesse des Vermieters ist aufgrund seines Handelns ein geschäftliches. Er hat ein Verwertungsinteresse an der Wohnung. Er möchte Nutzungsrechte im Sinne des § 100 BGBdaran verkaufen. Das Verwertungsinteresse allein rechtfertigt schon, dass er die Sache verkaufen muss, wenn er sie nicht selbst nutzen will. Aus dem analogen Grund kann auch ein ÖPNV-Nutzer nicht ohne Verstoß gegen allgemeine Beförderungsbedingungen zurückgewiesen werden, wenn er das ÖPNV-Fahrzeug besteigt.

Im Hinblick auf die Flächenversiegelung[+] greift Artikel 20a, denn die Vermeidung weiterer Flächenversiegelung[+] schützt die Lebensgrundlage gegenwärtiger und zukünftiger Generationen. Schließlich schreibt Artikel 20 vor, dass die BRD ein sozialer Rechtsstaat[+] ist, während der Kapitalismus[+] im Grundgesetz nicht zwingend vorgeschrieben ist, denn selbst wenn das Grundgesetz die Einhaltung von Gesetzen vorschreibt und die §§ 99, 100 und 101 BGB den Handel mit Verfügungsrechten[+] an Sachen, deren Preise eben die Zinsen sind, erlaubt, sind diesem Handeln in den Artikeln 2, 14 und 20 klare Grenzen gesetzt. Eigentumsrechte[+] sind den elementaren Grundrechten, insbesondere der Vertragsfreiheit der Mieter, nachgeordnet.

Die jetztige Situation auf dem Wohnungs- und Immobillienmarkt kommt einer Monopolstellung gleich, weil der Anteil der mietend im Vergleich zu den selbstnutzend Wohnenden über 50 % liegt.

Es gibt jedoch noch andere Rechtfertigungen[+] eines Kontrahierungszwangs[+], als nur eine monopolartige Stellung. Die grundgesetzlich entscheidende Rechtfertigung[+] ist die Abhängigkeit der Wohneigentumslosen vom Angebot. Die Privatautonomie[+] der Mieter ist in der heutigen Situation eingeschränkt. Der Kontrahierungszwang[+] dient der Wiederherstellung ihrer Privatautonomie[+].

Im Verhältnis geht es um sehr unterschiedliche Rechtsgüter[+]: Auf der einen Seite befindet sich das abstrakte Eigentumsrecht[+] abzüglich der Nutzungs- und Besitzrechte[+] des Eigentümers[+], die er ja aber im Falle eines Verkaufs dieser Recht[+] an die Mieter nicht wahrnimmt, und auf der anderen Seite physisches[+] Wohnen der Mieter, das eine Notwendigkeit[+] der sonst obdachlosen Existenz im Sinne des Sozialstaatsprinzips ist. Ich bin daher der Auffassung, dass das Sozialstaatsprinzip die Einschränkung der Privatautonomie[+] der Vermieter rechtfertigt.

Die Privatautonomie[+] der Mieter, der über sein Einkommen verfügt, ist gerade um die Höhe des Mietzinses[+] zum Vorteil der Privatautonomie[+] des Vermieters eingeschränkt. Das Gesetz schafft hierzu einen Ausgleich, der sofort bewirkt, dass die den sozialen Frieden bedrohende Situation auf den Immobilien- und Mietmärkten endet.

Das Gesetz wird daher vor dem Verfassungsgericht Bestand haben. Meine Auffassungen und Überlegungen beziehe ich übrigens (u.a.) aus dem Buch 'Privatautonomie und Kontrahierungszwang' von Jan Busche. Ein Muss für jede*, d* gute Gesetze machen will!

Politische Gegner des Gesetzes

Man kann sich vielleicht vorstellen, dass allein die Unterbreitung des Gesetzesvorschlags Trolle von Eigentümervereinigungen auf den Plan ruft. Es werden sich generell alle Kapitalisten dagegen wehren, denn es ist ja gerade die Abhängigkeit und die existenzielle Not, eben die Einschränkung der Privatautonomie[+], aus der Kapitalisten immer wieder das Menschenmaterial gewinnen, aus dem sie Profit oder Zinsen ziehen. Ein solches Gesetz beendet jedoch Abhängigkeiten und stärkt die Privatautonomie[+] von ökonomisch Schwächergestellten.

Ich habe kein Mitleid mit Menschen, die so viel Eigentum[+] haben, dass sie allein von den Zinsen darauf leben können. Schauen Sie sich 'mal die Situation der Armen an! Laut Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes haben 15 Millionen Menschen weniger als 60% des Medianeinkommens und eine um elf Jahre verminderte Lebenserwartung. Das ist mehr als ein Skandal. Es ist ein Verbrechen.

Man darf auch nicht vergessen: ohne diejenigen, die die Zinsen gezahlt haben, und Zinsen werden immer durch Arbeitskraft[+] getilgt, wäre das Eigentum[+] nicht auf das Maß angewachsen[+], das sich heute in der Vermögensverteilung darstellt.

Ein Beispiel: XY hat sich dem Kapitalismus[+] unterworfen und ist Mietkapitalist gewonnen. Er hat sich mithilfe seines Eigentums[+] an anderen Menschen bereichert. Jetzt ist es Zeit[+], ein bisschen etwas davon zurückzugeben, denn die Mietzinsen[+], die er bisher dadurch eingenommen hat, dass Menschen Wohnraum mieten mussten, weil sie sich selbst keine Wohnung leisten konnten, darf er ja behalten. Wenn er es in Sachkapital umwandelt, dann wird es ihm auch der Negativzins auf Guthaben nicht mehr wegnehmen. Das ist kein Sozialismus[+]. Das ist eine marktwirtschaftliche[+] Lösung mit dem Ziel, die Eigentumsrechte[+] der ökonomisch Schwächergestellten zu stärken.

Es ist ein sozialliberales[+] Gesetz.

Ziel des Gesetzes ist, dass nicht mehr gebaut wird, sondern dass bestehender Mietwohnraum in Eigentum[+] des Mieters umgewandelt wird. Es ist gut, dass XY an seine Rente denkt. Doch kann er sich auf seine Rente genauso vorbereiten wie alle anderen, die nicht so viel Eigentum[+] haben, dass sie dafür Zinsen kassieren können. Er kann Vermögen aus Arbeitseinkommen[+] aufbauen.

Ich habe kein Mitleid mit XY. Er soll sich gut um seine Kinder kümmern, dann muss er sich im Alter keine Sorgen machen, siehe Eintrag vom 14.10.2019. Nein, ich werde meinen Gesetzesvorschlag ganz sicher nicht vergessen, sondern ihn immer weiter verbreiten. Es ist Schluss mit der leistungslosen Geldvermehrung!

Wenn eine* mit dem Verkauf von Nutzungsrechten Gewinn macht, dann ist es leistungsloses Einkommen. Wenn ihm etwas an dem Haus liegt, dann kann er es ja selbst bewohnen. Am besten zieht er mit der ganzen Familie ein. Er kann sich auf sein Alter vorbereiten wie alle anderen auch, nämlich durch Vermögensaufbau durch Arbeitseinkommen[+]. Das Eigentum[+] der ökonomisch Bessergestellten hat nicht mehr Vorrang!

Die AfD ist übrigens die Partei, die die Negativzinsen mit allen Mitteln[+] verhindern will, YouTube-Video zum Thema AfD und Negativzinsen.

Fazit

Ich wiederhole hier zunächst noch einmal, dass der Mietzins[+] der Gewinn an der Vermietung ist, damit der Begriff klar ist. Die Vermietung ist ein Geschäft, dessen Gewinn Mietzins[+] heißt. Ein Eigentümer[+], der seinen Wohnraum selbst bewohnt, wird ihn eher instand halten als ein Mieter, der fremden Wohnraum bewohnt. Mein Gesetzesvorschlag zielt mit dem Preisvorschlag präzise darauf ab, den Mietkauf vor der jetzigen Situation auf dem Markt zu schützen. Grundlage ist der zurückliegende Kaufpreis des Vermieters.

Es ist nicht mein Gedanke, dass Banken[+] 100 % des Objekts finanzieren. Die Sparer werden 100 % des Objekts finanzieren. Durch den digitalen € haben wir ein Vollreservesystem[+]. Darin wird deponiertes Geld von Nichtbanken durch Banken[+] zu negativem Zins an Kreditnehmer vergeben, die mit diesem Geld unter Berufung auf das durch das Gesetz eingeräumte Recht[+] die Wohnung kaufen, in der sie wohnen. Nicht die Bank[+] finanziert den Wohnungskauf, sondern die Sparer - zu negativem Zins.

Wir werden innerhalb der nächsten viereinhalb Jahre eine Umlaufsicherung[+] bekommen, den digitalen Euro. Geld kann dann nicht mehr einfach abgehoben werden. Das Bargeld wird mit Sicherheit in irgendeiner Form monoton ansteigend besteuert, bliebe es erhalten. In diesem Zusammenhang ist auch von einer Bargeld-Parallelwährung die Rede.

Bisher ist die Regelung, dass der Mieter nur dann und unter noch anderen Bedingungen die Wohnung kaufen darf, wenn sich der Vermieter zum Verkauf entscheidet (Vorkaufsrecht). Mein Gesetzesvorschlag sieht jedoch vor, dass ein Mieter jederzeit, auch gegen den Willen des Eigentümers[+], die Wohnung kaufen darf, wenn der Eigentümer[+] nicht Eigenbedarf anmeldet. Die Frage ist dann, zu welchem Preis. Die einfachste Lösung ist, den letzten Marktpreis des Hauses zu nehmen. Der Vermieter hat sich ja durch den Gewinn schon zu genüge an den Mietern bereichert.

Mein Gesetzesvorschlag ist eine marktwirtschaftliche[+] Form der Eigenheimförderung. Es schafft einen Markt, wo zuvor keiner war. Es ist ein Kontrahierungszwang[+], der dem Schutz der Privatautonomie[+] der Mieter dient!

(Nachträge und Rohtext)

Es gibt eine Art Ausweichbewegung der Eigentümer[+], um durch die Verknappung von Wohnraum die Mieten hoch zu treiben. Deswegen müssen wir Leerstand besteuern. Das ist ein Gesetz, das man hier hinzufügen sollte. Es gibt aber ansonsten genügend viele Wohnungen, bei denen das erste Gesetz greift, denn 50 % der Deutschen wohnt zur Miete Makler spielen in dem Modell[+], das ich vorschlage, keine Rolle. Das Gesetz ist mieterfreundlich. Die Mehrheiten werden sich leicht beschaffen lassen. In jedem Fall werden wir uns noch mehr über die Wirkung von positiven und negativen Zinsen unterhalten.

  1. Ich halte den Vorschlag für polarisierend, weil er die Eigentumsfrage[+] stellt und den Finger in die Wunde legt. So ist das aber nun einmal in der terminalen Krise des Kapitalismus[+]. Wenn es so weiter geht, dann wird richtig enteignet. Da bleibt dann kein Stein auf dem anderen, denn die Wut ist groß. Du hast ja gesehen, wie die Kapitalisten hier auf diesen Vorschlag reagieren. Ich habe hier noch keinen einzigen Kommentar zu einem Nachteil des Gesetzes für Mieter erhalten. Es waren ausschließlich vermieterfreundliche Kommentare. Ich kann darauf als Sozialdemokrat keine Rücksicht nehmen.
  2. Das Gesetz wird die Problembereiche Immobilienblase, Mietenwahnsinn und Flächenversiegelung[+] drastisch entschärfen. Es ist hochgradig effektiv.

Ich gehe davon aus, dass sich selbstnutzende Eigentümer[+] besser um die Wohnsache kümmern als Mieter. Durch das Gesetz werden Mieter Eigentümer[+], zahlen für das Wohnen keinen Mietzins[+] mehr und werden sich besser darum kümmern als wären sie nur Mieter.

Die jetzigen Preise sind viel zu hoch. Sie können nicht durch Neubauten gesenkt werden, ohne weitere Flächenversiegelung[+] in Kauf nehmen zu müssen. Also muss das Angebot an Immobilien anders erhöht werden, um den Preis zu senken, eben durch das vorgeschlagene Gesetz. Selbstnutzung von Wohnraum hat Vorrang vor Vermietung.

Mein Gesetz

Mein Gesetz behindert das nicht. Es rettet die Mieter vor dem Investitions- und Verwertungsterror der Vermieter und Immobilienspekulanten. Neubauten versiegeln Flächen und erzeugen CO$_2$. Das Gesetz bewirkt, dass Mieter leichter Eigentümer[+] werden und so Mietzinsen[+] einsparen können.

  1. per definitionem sind alle Zinsnehmer Kapitalisten (Sparer, Vermieter, Grundherren, ..., Leihgeber und Gläubiger im Allgemeinen), denn der positive Zins ist das Wesentliche des Kapitalismus[+] (u.a. Proudhon[+], Simmel[+], Schumpeter[+] et al). Der Begriff "genossenschaftliche Vermietung" ist irreführend, es sei denn die Kapitalisten nennen sich 'Genossen'. Realwirtschaftliche Unternehmer sind hingegen keine Kapitalisten.
  2. selbstnutzende Wohneigentümer können mit dem, was sie an Miete ersparen, wenn sie Mieter wären, das Haus instandhalten. Das werden sie auch aller Wahrscheinlichkeit nach tun.
  3. Ihre Behauptung impliziert, dass es Eigentümer[+] geben würde, die nicht gerne einen Handwerker rufen, obwohl sie doch für das Wohnen schon weniger bezahlen, als wenn sie zur Miete wohnen würden.

Die Negativzinskredite werden mit Sicherheit kommen. Die Verzweiflung bei den Sparern wird groß sein, sodass sie negative Kreditzinsen akzeptieren werden, wenn der Guthabenzins nur tief genug fällt.

  1. die Kredite mit negativem Zins werden laut Pressemitteilungen der EZB innerhalb der nächsten vier Jahre, wahrscheinlich aber sehr viel früher kommen.
  2. Vermieter sind keine "realwirtschaftlichen Unternehmer". Es sind Kapitalisten, also Unternehmer der Finanz- und Leihwirtschaft.
  3. Alle Modelle[+] müssen sich nach Popper falsifizieren lassen, auch meines.
  4. Von Kryptowährungen habe ich nichts gesagt. Sie spielen hier auch keine Rolle. Kryptowährungen werden lt. Ankündigungen aus gut informierten Kreisen eingehegt, so dass Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer) unmöglich wird und die Zinsen auf Guthaben in Kryptowährungen ebenso durch die Geldpolitik[+] steuerbar sind wie für die Host-Währungen.
  5. Sie vertreten hier eine Einzelmeinung, die im Gegensatz zu den Interessen der Mieter steht. Das ist Ihr Problem, nicht meins.

Ich warte einfach ab. Die Negativzinskredite werden kommen. Das ist sicher. Nochmal: realwirtschaftliche Unternehmer, wie z.B. Bäcker oder Handwerker, sind keine Kapitalisten.

Ja, es ist Zweck[+] und Ziel, dass Vermietung unattraktiv wird und stattdessen auf ein vernünftiges[+] Maß zurückgeführt wird. Wo dieses vernünftige[+] Maß liegt, wird der Markt entscheiden. Zweck[+] und Ziel des Gesetzes ist, dass die Eigentumsquote beim Wohnen[+] drastisch steigt, damit Menschen für das Wohnen keinen Mietzins[+] mehr zahlen müssen, dass die Mieten und die Immobilienpreise sinken, dass die Flächenversiegelung[+] aufhört und dass nicht mehr so viel CO$_2$ durch das Bauen emittiert wird.

Es geht ja darum, Neubauten zu vermeiden und stattdessen Bestand an Mietimmobilien in Wohneigentum umzuwandeln. Ansonsten kann sich doch weiter jeder ein Haus bauen auf bereits bestehendem Baugrund. Durch die Negativzinsen gibt es ja keine Budgetrestriktion[+] mehr. Ihr Argument ist also bodenlos und unbegründet.

Ich stelle fest, dass meine Kontrahenten zu den betriebs- oder volkswirtschaftliche gebildeten Menschen gehören und überwiegend die Interessen der Vermieter vertreten. Es sind sogar einige Miet-Kapitalisten dabei. Nichtsdestotrotz ist bisher kein valides Argument hervorgebracht wurde, warum das Gesetz seinen Zweck[+] verfehlen könnte. Ich bin ein wenig enttäuscht.

  1. "Du willst Enteignung." Es geht nicht mehr ohne Enteignung. Darüber besteht große Einigkeit und Klarheit (Schuldensituation). Ich kann mir keine sanftere Form der Enteignung vorstellen, die gleichzeitig die Selbstnutzung von Wohnraum begünstigt.
  2. "Du schlägst einen Mechanismus vor, der jeden Anreiz, Wohnraum zu erhalten, zerstört." Die Begründung fehlt. Die Aussage ist auch sonst nicht nachvollziehbar.
  3. "Du teilst die Welt in „Gut und Böse“ auf, statt zu versuchen, ein Verständnis für die verschiedenen Motivationen zu entwickeln und daraus Handlungsoptionen abzuleiten." Der fundamentale Gegensatz, der Urspalt[+] aller gesellschaftlichen und ökonomischen Spaltungen verläuft zwischen Eigentümern[+] und Besitzern[+], also:
    Eigentümer[+] Besitzer[+]
    Sparer Kreditnehmer
    Vermieter Mieter
    Grundherr Pächter
    Gläubiger Schuldner
    Leihgeber Leihnehmer

... wobei im Kapitalismus[+], also bei positivem Zins, die Gruppe der Besitzer[+] Zinsen an die Gruppe der Eigentümer[+] zahlt. Kapitalismus[+] ist der Handel mit Verfügungsrechten[+] an Sachen. Die Gruppe der Eigentümer[+] ist in diesem Verhältnis um den Wert des Eigentums[+] vermögender als die Gruppe der Besitzer[+]. Der positive Zins in all seinen Formen (Geldzins, Mietzins[+], Pachtzins[+], usw.) verschärft diese Ungleichheit, also das Entstehen und immer schärfere Hervortreten von 'schwarz' und 'weiß' noch. Damit ist der Zinsmechanismus das Wesentliche des Kapitalismus[+] und der wesentliche Grund für das Aufgehen der Schere.

Der Negativzins bei den Geldzinsen wird hingegen bewirken, dass die übrigen Zinsarten absinken, bis auch sie bei 0 % liegen. Von diesem Zeitpunkt[+] an, von dem wir noch Jahrzehnte entfernt sind, beginnt die Vergemeinschaftung des Eigentums[+]. Der Negativzins ist die sanftest mögliche marktwirtschaftliche[+] Form der Vermögensbesteuerung. Es werden durch die Negativzins-Geldpolitik[+] der Zentralbank[+] nur Geldvermögen besteuert und nicht nach Maßgabe des politischen Prozesses, sondern relativ demokratisch über den Geldmarkt umverteilt. Damit diese antikapitalistische Ökonomie[+] (die andere Phase der Geldpolitik[+]) reibungslos funktionieren kann, müssen sozialliberale[+] Reformen der sozialen Marktwirtschaft[+] vorgenommen werden. Mein Gesetzesvorschlag liefert dazu einen Beitrag im Bereich des Mietzinses[+].

Alle Kapitalisten sind Blutsauger, egal ob Sparer, Vermieter, Grundherren oder Miteigentümer von Unternehmen der Finanz- und Leihwirtschaft.

Das ist ein Gesetz zugunsten von Mietern und zulasten von Vermietern. Es ist ein Eingriff in Eigentumsrechte[+]. Es begünstigt die Entstehung selbstgenutzten Wohneigentums zulasten von Miet-Kapitalisten, also Vermietern. Das Recht[+] auf selbstgenutztes Wohneigentum wird gegenüber der Profitinteressen von Vermietern gestärkt.

Böse Vermieter? Das ist eben Deine Ansichtssache. Vermieter sind für mich Miet-Kapitalisten. Sie beziehen leistungslos Einkommen zulasten ökonomisch und materiell schlechter Gestellter. Sie nutzen die Zwangslage[+] der einkommensschwachen Schichten aus und bereichern sich an ihrer Situation. Ich halte die Situation beim Wohnen für sittenwidrig, siehe § 138 BGB.

Jeder Vermieter, der Mietzinsen[+] nimmt, ist ein Miet-Kapitalist. Man könnte das Problem auch durch Erbschaftssteuern lösen. Ich schlage den obigen Weg vor. Es ist äußerst realistisch Privateigentum zu enteignen, ja. Es ist eine obszöne, widerliche Situation entstanden. Wer sich über grundlegende moralische und ethische Gebote so hinwegsetzt, wie es die Zinsnehmer getan haben, der muss am Ende die Verantwortung tragen, und das bedeutet eben Rückgabe des Gestohlenen.

Von den Negativzinsen werden über 85 % der Bevölkerung profitieren. Wenn die kleine reiche Minderheit jetzt Angst[+] hat, dann interessiert mich das herzlich wenig, denn es ist Jammern auf sehr hohem Niveau! Sie haben es sich verdient. Es wird ihnen aber natürlich niemand etwas tun. Sie müssen sich eben fügen und erleben zum ersten Mal, wie die Welt ihrer Opfer aussieht, die den Zins nicht einfach hergeben konnten, weil sie schon Eigentum[+] hatten, so wie sie jetzt einfach den Negativzins hergeben müssen, sondern den (positiven) Zins abarbeiten mussten. Zinssklaverei nenne ich das - Kapitalismus[+] eben!

Nur Zinsnehmer sind Kapitalisten. Gewinne aus dem Handel mit Gütern und Arbeit[+], exklusive Verfügungsrechten[+], sind keine Zinsen. Es gibt nur eine Form von ehrlichen Einkommen: Einkommen aus Arbeit[+].

Mein Gesetzesvorschlag ist nicht radikal. Er ähnelt z.B. der Einspeisevergütung als Teil des EEG. Kontrahierungszwänge[+] sind normaler Teil unserer Privatrechtsordnung. Sie dienen der Sicherstellung der Privatautonomie[+]. Mein Gesetz begünstigt die Privatautonomie[+] von Mietern.

Ich spreche davon, die Marktwirtschaft[+] der Negativzins-Ökonomie[+] zugänglich zu machen. Dazu braucht es Reformen.

  1. Man kann den Aufwand zur Errichtung des Hauses durch Gutachten bestimmen. Wenn es mit soviel "Liebe" errichtet wurde, dann sollte der Eigentümer[+] die Sache am besten selbst bewohnen, statt Schwächere damit auszubeuten.
  2. Man könnte die Inflation[+] einbeziehen, ja.
  3. Renovierungskosten sind bereits mit der Mietzahlung abgegolten. Sie sind Teil der Kosten des Vermieters.
  4. Wer an dem Haus hängt, kann es selbst bewohnen oder durch Familienangehörige. Die derzeitigen Bestimmungen für Eigenbedarf lassen das bereits zu.
  5. Zinsen in allen ihren Formen sind grundsätzlich sittenwidrig. Die Wohninteressen des Mieters haben vor den Vermietungsinteressen des Eigentümers[+] grundsätzlich Vorrang.
  6. Es zählt der letzte Kaufpreis zu dem Zeitpunkt[+], als der Mieter in das Mietverhältnis eintritt.
  7. Es geht nicht mehr ohne Enteignung, und es gibt keine sanftere Form.

Man wird den Wert, den das Haus zum Zeitpunkt[+] des Abschlusses des Mietvertrags hatte, bestimmen können. Deine Renovierungskosten wirst Du wohl vom Mieter als Miete bekommen haben, wenn nicht, dann ist es Dein Problem. Du meinst einen Hauseigentümer. Wenn Du Eigentum[+] und Besitz[+] nicht unterscheiden kannst, dann kann ich Deine Aussagen nicht ernst nehmen. Es ist Zweck[+] und Ziel des Gesetzes, dass das Interesse an der Vermietung sinkt. Es geht um die Verfügbarmachung selbst genutzten Wohneigentumsn nicht um Vermietungsinteressen. Wenn Vermieter keine Lust auf die Situation haben und verkaufen wollen, dann ist das auch gut, denn dann sinken auch die Immobilienpreise. Ich stelle hier fest, dass Du in Deiner Argumentation implizit genau die Gedankengänge nachvollziehst, die der Gesetzesidee zugrunde liegen. Das Ziel ist, dass die Mietzinsen[+] und die Immobilienpreise sinken und das möglichst ohne Flächenversiegelung[+]. Selbstgenutztes Wohneigentum soll nicht enteignet werden. Man könnte allerdings ruhig die Zweit- und Drittwohnsitzsteuern anheben. Vermögenssteuern oder Schuldenschnitte sind Formen von Enteignung. Ich schlage hier eine marktwirtschaftliche[+] Form der Enteignung von Vermögen vor. Im Kapitalismus[+] wird Arbeitskraft[+] enteignet (Tilgung der Kreditzinsen), unter einer Negativzins-Ökonomie[+] hingegen Kapital (Negativzins auf Guthaben).

Vermögensaufbau unter einer Negativzins-Ökonomie[+]? Sachwerte[+]! Selbstgenutztes Land, selbstgenutzte Immobilien, eine große Familie, ein eigenes Unternehmen, Aktien, ..., Wissen, Fähigkeiten, ... Gold und Kryptos, ... wer es nötig hat und nichts Besseres weiß, bitte, Eintrag vom 22.09.2020: Anmerkungen zu Gold und anderen seelischen Krücken.

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Querverweise auf 'Ein Gesetz für drastisch fallende Immobilienpreise und Mieten und gegen weitere Flächenversiegelung'

Tim Deutschmann

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