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22. Juli 2021

Erinnerung an den SWR, die Berichterstattung endlich auftragsgemäß zu gestalten!

Hier veröffentliche ich zwei E-Mails, die ich an Programmverantwortliche des SWR[+] geschickt habe, nämlich an Guenter Heims, Felix Hertel, Inga Vennemann, Birgit Goekeler, CM-Desk@swr.de, Hans Liedtke und das Justitiariat beim SWR[+]. Hintergrund sind meine bisher vergeblichen, teilweise vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe sich ereignenden Bemühungen, die öffentlich-rechtlichen Medien zu einer Aufklärung der Bevölkerung über der linke Hälfte der Geldpolitik[+] zu bewegen, Einträge vom 08.04.2021, 24.09.2019, 11.09.2019, 19.07.2019.

Ich behaupte, dass ich es hier mit der ältesten und bösartigsten Form von Zensur[+] zu tun habe, denn es besteht in ökonomisch mächtigen Schichten der Vermögensverteilung ein existenzielles Interesse der Aufrechterhaltung des Nichtwissens und der Verwirrung rund um das Thema Zinsen und Negativzinsen. Man will die Bevölkerung weiter ausbeuten und will auch nicht, dass diese Ausbeutung und ihre genaue Funktionsweise der Bevölkerung bewusst wird, Eintrag vom 08.10.2019, vom 10.09.2018, 17.09.2019 oder vom 16.02.2018. Man suggeriert den Menschen durch das Schweigen[+], dass Zinsen oder Negativzinsen belanglos seien und keine Rolle spielen würden. Gleichzeitig ist das Gejammer über die Geldpolitik[+] der EZB[+] nicht zu überhören, eine groteske Situation.

Mein Ansprechpartner beim SWR[+] ist kein Programmverantwortlicher, sondern arbeitet in der Beitragsabteilung, mit der ich am 24. Juni 2019 unter Anwesenheit von Richterin Zott vereinbart habe, dass die gesamte Akte den Programmverantwortlichen zur Verfügung gestellt wird. Ich habe mehrere Male nachgehakt, wie die o.g. Einträge beweisen. Ich bin mit meinem Ansprechpartner XY einig darin geworden, dass sich die öffentlich-rechtlichen Medien zwingend dadurch von der privaten Medien unterscheiden müssen, dass sie gemeinnützig, jedenfalls nicht eigennützig handeln.

Die E-Mails

Es folgen die Inhalte von zwei E-Mails, die ich an meinen Ansprechpartner XY verschickt habe.

Liste mit Zinskritikern

Lieber Herr XY,

wie vereinbart schicke ich Ihnen hier einen Link mit einer Liste von Menschen, die Aussagen zum Zins getroffen haben, Zinskritiker[+] sind oder sich mit Freigeld[+] oder negativen Zinsen beschäftigt haben. Unter Umständen sind manche Links "tot", doch mit Sicherheit werden Sie, wenn Sie nach den Namen suchen, fündig werden. Besonders hervorheben möchte ich folgende Menschen:

Der Bankkaufmann[+] Thomas Jörder und der Rechtsanwalt[+] und Sozialdemokrat Abraham de Wolf über Kredit und Zins. Die berühmte Textstelle Lukas 6:[33-35], die den Negativzins enthält, wird bei Zeitindex[+] 41:25 kurz genannt. Es wird aber nicht darauf eingegangen, dass der Vers 35 von Luther[+] falsch und durch Hermann August Menge[+] 1909 richtig übersetzt wurde mit „Nein, liebet eure Feinde, tut Gutes und leihet aus, ohne etwas zurückzuerwarten! Dann wird euer Lohn groß sein, und ihr werdet Söhne des Höchsten sein; denn er ist gütig (auch) gegen die Undankbaren und Bösen.“. In dieser Formulierung enthält der Vers 35 ganz klar den Negativzins!

Jeder dieser Menschen ist auf seine eigene Weise (wie ich) in Bezug auf den Zins "skuril" und besonders. Die vier Letztgenannten leben noch und engagieren sich in der Aufklärung. Man muss bitte auch darauf achten, dass ein Zinskritiker[+] noch langer kein Befürworter der negativen Zinsen auf Guthaben und bei Krediten ist. Ulrich Duchrow, Franz Hörmann und Dirk Müller z.B. schätze ich als Zinskritiker[+], sie haben aber kein Interesse an negativen Zinsen.

Außerdem mache ich Sie auf diesen Verein aufmerksam, die Initiative für natürliche Wirtschaftsordnung (Impressum der INWO) zu dem ich über Vlado Plaga, dem ich uneingeschränkt vertraue, Kontakt aufgenommen habe. Vlado Plaga hat mich am 24. Juni 2019 vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe als Zeuge begleitet (Details hier). Der Link zum Urteil[+] befindet sich hier.

Aufruf zur Mitwirkung an der Klage.

Auf meiner Internetseite habe ich außerdem Links auf YouTube-Themenlisten erstellt. Ich suche regelmäßig nach Neuveröffentlichungen zu den Suchbegriffen 'Negativzins', 'Strafzins[+]', 'Verwahrentgelt[+]' und 'negative interest rates'. Unter der Bezeichnung "Crash-Propheten" führe ich Menschen, die ich als Teil der Gegenaufklärung und als Befürworter und Verfechter der positiven Zinsen identifiziert habe, allen voran Max Otte, Markus Krall und besonders prominent und aktuell der Verfassungsrechtler Paul Kirchhoff[+] aus Heidelberg.

Ich danke Ihnen für das konstruktive Gespräch.

Alles Gute und viel Erfolg

Auf diese E-Mail hin übersandte mir XY in Bezug auf die verfassungsrechtliche Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Medien ein aktuelles Urteil zu, mit dem ich mich unmittelbar anschließend kurz auseinander gesetzt habe.

Ungenügende Berichterstattung

Lieber Herr XY,

vielen Dank für die Zusendung des Urteils[+]. Ich habe mir die Abschnitte 77-80 aus dem Urteil[+] herauskopiert:

(1) Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im Rahmen der dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zu. Er hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten[+] der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE[+] 73, 118 <158 f.>; 74, 297 <324 f.>; 83, 238 <297 f.>; 90, 60 <90>; 114, 371 <388 f.>; 119, 181 <215 f.>; 136, 9 <29 Rn. 31>). Denn der publizistische und ökonomische Wettbewerb führt nicht automatisch dazu, dass in den Rundfunkprogrammen die Vielfalt der in einer Gesellschaft verfügbaren Informationen, Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster abgebildet wird. Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten (vgl. BVerfGE[+] 119, 181 <217>; 136, 9 <29 Rn. 31>).

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Indem der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedenfalls im Wesentlichen öffentlich finanziert ist, wird er dazu befähigt, wirtschaftlich unter anderen Entscheidungsbedingungen zu handeln. Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE[+] 90, 60 <90>; 119, 181 <219>; 136, 9 <29 f. Rn. 32>). Er hat hierbei insbesondere auch solche Aspekte aufzugreifen, die über die Standardformate von Sendungen für das Massenpublikum hinausgehen oder solchen ein eigenes Gepräge geben. Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (vgl. BVerfGE[+] 114, 371 <387 f.>; 119, 181 <217>; 136, 9 <30 Rn. 32>). Diese Wirkungsmöglichkeiten gewinnen zusätzliches Gewicht dadurch, dass die neuen Technologien eine Vergrößerung und Ausdifferenzierung des Angebots und der Verbreitungsformen und -wege gebracht sowie neuartige programmbezogene Dienstleistungen ermöglicht haben (vgl. BVerfGE[+] 119, 181 <214 f.>; 136, 9 <28 Rn. 29>).

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Dieses Leistungsangebot wird durch die Entwicklung der Kommunikationstechnologie und insbesondere die Informationsverbreitung über das Internet weiterhin nicht infrage gestellt (vgl. BVerfGE[+] 57, 295 <322 f.>; 73, 118 <160>; 95, 163 <173>; 119, 181 <217>; 136, 9 <28 Rn. 29>). Allein der Umstand eines verbreiterten Angebots privaten Rundfunks und einer Anbietervielfalt führt für sich noch nicht zu Qualität und Vielfalt im Rundfunk. Die Digitalisierung der Medien und insbesondere die Netz- und Plattformökonomie des Internet einschließlich der sozialen Netzwerke begünstigen - im Gegenteil - Konzentrations- und Monopolisierungstendenzen bei Anbietern, Verbreitern und Vermittlern von Inhalten. Sind Angebote zum größten Teil werbefinanziert, fördern sie den publizistischen Wettbewerb nicht unbedingt; auch im Internet können die für die Werbewirtschaft interessanten größeren Reichweiten nur mit den massenattraktiven Programmen erreicht werden. Hinzu kommt die Gefahr, dass - auch mit Hilfe von Algorithmen - Inhalte gezielt auf Interessen und Neigungen der Nutzerinnen und Nutzer zugeschnitten werden, was wiederum zur Verstärkung gleichgerichteter Meinungen führt. Solche Angebote sind nicht auf Meinungsvielfalt gerichtet, sondern werden durch einseitige Interessen oder die wirtschaftliche Rationalität eines Geschäftsmodells bestimmt, nämlich die Verweildauer der Nutzer auf den Seiten möglichst zu maximieren und dadurch den Werbewert der Plattform für die Kunden zu erhöhen. Insoweit sind auch Ergebnisse in Suchmaschinen vorgefiltert und teils werbefinanziert, teils von „Klickzahlen“ abhängig. Zudem treten verstärkt nicht-publizistische Anbieter ohne journalistische Zwischenaufbereitung auf.

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Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen[+] und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst[+] die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

Ich kann die fett markierten Stellen nur unterschreiben und berufe mich auf diese Passagen, wenn ich sage, dass der IST Zustand der Berichterstattung nicht dem SOLL Zustand entspricht, denn die linke Hälfte der Geldpolitik[+], die Geldordnung mit negativen Zinsen auf Guthaben und bei Krediten, also einer impliziten und marktwirtschaftlichen[+] Form der Vermögensbesteuerung, ist ein medial nahezu komplett unbestelltes Feld, obwohl sie mindestens seit 2012 von höchster Stelle immer wieder in den öffentlichen Diskurs eingebracht wird. Seit 2013 mahnte Mario Draghi[+] Reformen an und spricht von den Vorzügen der negativen Zinsen, doch die öffentlich-rechtlichen Medien klären nicht auf und handeln für jeden Menschen klar erkennbar ihrem Auftrag zuwider. Auch Christine Lagarde[+] lässt diesbezüglich nicht locker.

Der Kapitalismus[+] deckt die komplette rechte Hälfte des Koordinatensystems ab. Über die linke Hälfte herrscht Schweigen[+] und Unbewusstheit, Begriff der Latenz[+].

Je länger sich die Programmverantwortlichen verweigern die linke Hälfte öffentlich aufzuklären, desto länger wird sich die Bevölkerung gegen das Unvermeidliche und zugleich Erlösende wehren und desto mehr müssen zukünftigen Generationen Staatsschulden aufgelastet werden. Beispiel: Lösung des Mieten- und Immobilienproblems und des Problems der Flächenversiegelung[+] am 14.07.2021.

Das selbe Gericht hat am 24. März 2021 zum Artikel 20a des Grundgesetzes und der Entwicklung des Klimas geurteilt:

4. Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit[+] über die Zeit[+] und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen[+] über die Generationen. Subjektivrechtlich schützen die Grundrechte als intertemporale Freiheitssicherung[+] vor einer einseitigen Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit[+] ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.

Aus dem ersten Satz des Punktes 4 des Tenors ist abzuleiten, dass die Freiheit[+] zukünftiger Generationen in den Verantwortungsbereich des gegenwärtigen Handelns des Gesetzgebers fällt und nicht missachtet werden darf - unabhängig vom Klima. Es ist eine urteilende Aussage, die sich insbesondere auch auf die Aufnahme von Staatschulden anwenden lässt, denn Schulden sind formalrechtlich Einschränkungen von (monetärer) Freiheit[+] (Privatautonomie[+] nach Artikel 2 Abs. 1, allgemeine Handlungsfreiheit[+]). Die Staatsverschuldung beträgt aktuell 2,3 Billionen €. Die F.A.Z.[+] berichtet, dass das Geldvermögen der Deutschen auf über 7 Billionen € angewachsen[+] ist. Diese Geldvermögen sind sehr ungleich verteilt, wie die folgende Grafik vom DIW[+] zeigt.

Quelle: DIW[+].

Wir erleben eine groteske Situation. Eigentlich können schon Menschen mit geringer Bildung leicht erkennen, dass die positiven Zinsen in dieser Situation schädlich sind, nachdem man ihnen das Erkennen des Sachverhalts von der Perspektive des Zinsmechanismus aus ermöglicht hat, doch wird durch das Schweigen[+] über den Zinsmechanismus immer noch so getan, als spiele der Zins in allen seinen Formen keine Rolle oder als sei die Entwicklung in der Geldpolitik[+] belanglos. Ich kann die Situation nur als eine schäbige Scharade bezeichnen - eine unwürdige, von Feigheit, Bequemlichkeit bis hin zu Kompromittiertheit geprägte Situation!

Vom Nichtwissen und der Unkenntnis elementarer ökonomischer und geldtheoretischer Zusammenhänge sind auch und leider gerade Politiker der politischen (vermeintlich) Linken[+] betroffen: Einträge vom 30.06.2021,

Schichtmodell kapitalistischer Währungsräume. Details am 23.04.2021.

Die Berichterstattung muss sich dringend und nachhaltig an die grundgesetzlichen Vorgaben und ihren Auftrag halten.

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Tim Deutschmann

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