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1. Mai 2017

Zum Schattenzins der €-Zone

Aus dem Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit dem Titel „Zeit für Reformen“!

Zitat aus [1] S. 193:

„Die Wirkung der quantitativen Lockerungsmaßnahmen auf die Zinsstrukturkurve kann zudem mittels eines Schattenzinses [2] geschätzt werden. Der Schattenzins kann positive und negative Werte annehmen. Er übersetzt die Wirkung quantitativer Geldpolitik[+] auf langfristige Zinsen in einen hypothetischen Kurzfristzins. Aktuelle Schätzwerte im Euro-Raum liegen zwischen –7 % und –1,7 % (Kortela, 2016; Krippner, 2016). Der Schattenzins dient zur Einordnung der Geldpolitik[+], wenn der Leitzins[+] nahe Null liegt. Die Schätzwerte variieren jedoch stark je nach Modellspezifikation[+].“
Abb. 55 auf S. 207 von [1]

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Tim Deutschmann

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