⌂ Zeit-Arbeits-Firmen, Hartz-IV und bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)
Was macht eine Zeitarbeits[+]-Firma?
Eine Zeitarbeits[+]-Firma hält Arbeit[+] auf Vorrat und gibt sie flexibel dorthin, wo sie gerade benötigt wird. Von den Einnahmen baut die Zeit[+]-Arbeits[+]-Firma einen Geld-Kapital-Puffer auf, aus dem die Zeit[+]- oder auch Leih-Arbeiter[+] permanent und andauernd bezahlt werden. Die Berufs-Bildung (das Wissen, die Fähigkeiten) der Lohn-Arbeiter[+] charakterisieren also die Zeit[+]-Arbeits[+]-Firma und identifizieren die Branche, in der die Arbeit[+] verrichtet wird.
Die Zeit[+]-Arbeits[+]-Löhne sind niedriger als reguläre Löhne, trotz des Gleichheits-Grundsatzes (Art. 3 Abs. 1) aus dem die Regel „gleicher Lohn für gleiche Arbeit[+]“ folgt. Die ZA-Löhne tendieren gegen die Höhe des Mindest-Lohns und des Hartz-IV Niveaus.
Grundsätzlich gilt laut Immanuel Kant, dass ein Lebewesen selbst bestimmen können muss, welchem Zweck[+] seine Existenz dienen soll.
Das Leben an sich ist Zweck[+], niemals einfach nur Mittel[+].
Man denke dabei an die Nutz-Tier-Haltung, und dass wir uns hoffentlich nicht „einfach nur als Tiere“ sehen. (Dieser Satz wird den Tieren leider nicht gerecht, die evolutionär betrachtet unsere Geschwister sind. Nur machen wir eben diesen „Unterschied“ zwischen Mensch und Tier.)
Niemand hat das Recht[+], einen Menschen als Mittel[+] zu einem wohlmöglich noch rein nicht gemein-nützigen,
also privaten Zweck[+] einzusetzen (Art. 12 Abs. 1 und 2).
Wie man aber an der Entwicklung schon sieht, ist das Prinzip der Flat-Rate des Grund-Einkommens (GE) schon vorhanden, es ist nur noch nicht bedingungslos.
Jetzt kommt der Punkt.
Ich glaube, dass alle Menschen im Prinzip gerne arbeiten und sich auch nützlich[+] fühlen wollen. Die große Herausforderung besteht meiner Meinung nach darin, jedem Töpfchen sein Deckelchen zu suchen, also die Selbst-Bestimmung der Arbeit[+] nach Artikel 12 mit den vorhandenen Funktions-Stellen der „Matrix“ zu harmonisieren.
Jeder Topf sollte aber seinen Deckel selbst suchen dürfen und manche Töpfe brauchen auch schlicht keinen Deckel!
Da der Mensch für die Selbst-Findung und Bestimmung des Zwecks[+] seiner Existenz nach der Auskopplung aus der Matrix Zeit[+] benötigt und das auch sicher nicht gut unter Druck (Zwang[+], Androhung von Maßnahmen, Bewerbungs-Trainings-Gehirn-Wäsche usw.) erreichen kann, plädiere ich für ein bedingungsloses Grundeinkommen bei dem zwanglos (!) darauf hingewirkt wird, dass der Mensch sich und seine Aufgabe selbst findet, denn, wie gesagt, eigentlich wollen die Menschen arbeiten und nützlich[+] sein.
Wir wollen nur nicht ausgebeutet werden. Die Früchte unserer Arbeit[+] sollen nicht in private Taschen fließen sondern ALLEN zugute kommen.
Fazit: Zeit[+]-Arbeit[+] bei positivem Zins[+] gehört verboten!
Über Zeit[+]-Arbeit[+] bei negativem Zins[+] kann man reden, es sind jedoch strikt und streng Art. 2 und 12 einzuhalten!
Es muss daher ein BGE geben, das Art. 2 und 12 sichert. Die Hartz-IV-Behörden könnten sich zu reinen Verwaltungen des BGE umbauen, das würde Steuern sparen und die Mitarbeiter in den Behörden seelisch entlasten (Inge Hannemann).
Zeit[+]-Arbeits[+]-Firmen (bei negativem Zins[+]) könnten „die Schicht“ darüber sein, also der aus den Jobcentern ausgegliederte, privatisierte (in Wahrheit bei negativem Zins[+] vergemeinschaftete) Funktions-Teil der Zuordnung Mensch ↦ Arbeits[+]-Stelle, aus dem sich jeder Mensch wieder in das BGE zurückfallen lassen können muss (!) wie ein Kind, das immer wieder zu seiner Mutter zurückkehren können muss, bis es in Richtung Vater (nach dem patriarchaischen Modell[+], nichts für ungut) aus dem Haus auszieht und für sich selbst leben kann.
So läuft es doch in der Erziehung. Der Nachwuchs bekommt bedingungslos die Grund-Sicherung bis er groß wird und selbst Zins[+] gibt.
Das Ziel muss also (m.M.n.) die selbst-bestimmte Arbeit[+] sein, so werden die Menschen ihr Glück finden und zur zwanglosen Findung dieses Zwecks[+] braucht es das BGE!
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