Staat und Ökonomie

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Um einige Begriff vorab definiert zu haben bietet sich ein Rückgriff auf Jean-Jacques Rousseaus Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes:

Wenn man also beim Gesellschaftsvertrag von allem absieht, was nicht zu seinem Wesen gehört, wird man finden, dass er sich auf Folgendes beschränkt: Gemeinsam stellen wir alle, jeder von uns seine Person und seine ganze Kraft unter die oberste Richtschnur des Gemeinwillens; und wir nehmen, als Körper, jedes Glied als untrennbaren Teil des Ganzen auf. Dieser Akt des Zusammenschlusses schafft augenblicklich anstelle der Einzelperson jedes Vertragspartners eine sittlihe Gesamtkörperschaft, die aus ebenso vielen Gliedern besteht, wie die Versammlung Stimmen hat, und die durch ebendiesen Akt ihre Einheit, ihr gemeinschaftliches Ich, ihr Leben und ihren Willen erhält. Diese öffentliche Person, die so aus dem Zusammenschluss aller zustande kommt, trug früher den Namen Polis, heute trägt sie den der Republik oder der staatlichen Körperschaft, die von ihren Gliedern Staat genannt wird, wenn sie passiv, Souverän, wenn sie aktiv ist, und Macht im Vergleich mit ihresgleichen. Was die Mitglieder betrifft, so tragen sie als Gesamtheit den Namen Volk, als Einzelne nennen sie sich Bürger, sofern sie Teilhaber an der Souveränität, und Untertanen, sofern sie den Gesetzen des Staates unterworfen sind. Aber diese Begriffe werden oft vermengt und einer für den anderen genommen; es genügt, sie auseinanderhalten zu können, wenn sie im strengen Sinn gebraucht werden.
Jean-Jacques Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag, 1762.

Das Selbstbild des Staates[1]:

Die Gesellschaften der westlichen Moderne verstehen sich als besonders gewaltarme Gesellschaften. Die Rechtfertigung des Staates aus der Notwendigkeit des Schutzes vor willkürlicher Gewalt und die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols bilden zentrale Bestandteile dieses Selbstverständnisses. Diesem Bild zufolge schützt ein starker Staat mit umfassenden Kompetenzen seine Bürger und ermöglicht es ihnen, fiedlich und zwanglos ihren Interessen, Wünschen und Geschäften nachzugehen. Der Staat sichert dadurch zugleich den ökonomischen und wissenschaftlichen Fortschritt, entfesselt kreative kulturelle Potentiale und befriedet den öffentlichen Raum so umfassend, dass in ihm ohne Gewalt, Druck und Einschüchterung gesellschaftliche Probleme angemessen diskutiert und auf demokratischem Wege gelöst werden können. Darüber hinaus übernimmt er die Aufgabe, die Gemeinschaft mittels seines Militärs gegenüber möglichen äußeren Feinden zu verteidigen.

Institutionelle Gewalten des Staates, der Wirtschaft und der Gesellschaft.

Referenzen / Einzelnachweise